Grube Grünewald (Emmerzhausen): Unterschied zwischen den Versionen

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===Auszug aus der Verlehungsurkunde der Grube Grünewald===
 
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866. Unter Verweisung auf die §§ 35 und 36 des Berggesetzes vom 24. Juni 1865 bringen wir hierdurch die Verleihungsurkunde für das Bergwerk Grünewald bei Emmerzhausen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, dass der Situationsriss gemäß § 37 jenes Gesetzes bei dem Königlichen Revierbeamten, Bergmeister Schmidt zu Betzdorf zur Einsicht offen liegt.
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866. Unter Verweisung auf die §§ 35 und 36 des Berggesetzes vom 24. Juni 1865 bringen wir hierdurch die Verleihungsurkunde für das Bergwerk Grünewald bei Emmerzhausen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, dass der Situationsriss gemäß § 37 jenes Gesetzes bei dem Königlichen Revierbeamten, Bergmeister Schmidt zu Betzdorf zur Einsicht offen liegt.<br>
Bonn, den 17. August 1870
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Bonn, den 17. August 1870<br>
 
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Im Namen des Königs
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Auf Grund der Muthung vom 2. Mai 1870 wird dem Kaufmann Bernhard Müller zu Köln unter dem Namen Grünewald das Bergwerkseigenthum in dem in den Gemeinden Emmerzhausen und Wahlbach im Kreise Altenkirchen und Siegen, Regierungsbezirk Koblenz und Arnsberg und Oberbergamtsbezirk Bonn belegenen Felde, welches einen Flächeninhalt von 25.000 Quadratlachtern hat und dessen Grenzen auf dem am heutigen Tage beglaubigten Situationsrisse mit den Buchstaben a, b, c, d bezeichnet sind, zur Gewinnung der im Felde vorkommenden Eisenerze nach dem Berggesetze vom 24. Juni 1865 hierdurch verliehen.
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Auf Grund der Muthung vom 2. Mai 1870 wird dem Kaufmann Bernhard Müller zu Köln unter dem Namen Grünewald das Bergwerkseigenthum in dem in den Gemeinden Emmerzhausen und Wahlbach im Kreise Altenkirchen und Siegen, Regierungsbezirk Koblenz und Arnsberg und Oberbergamtsbezirk Bonn belegenen Felde, welches einen Flächeninhalt von 25.000 Quadratlachtern hat und dessen Grenzen auf dem am heutigen Tage beglaubigten Situationsrisse mit den Buchstaben a, b, c, d bezeichnet sind, zur Gewinnung der im Felde vorkommenden Eisenerze nach dem Berggesetze vom 24. Juni 1865 hierdurch verliehen.<br>
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Bonn, den 17. August 1870, (L.S.), Königliches Ober-Bergamt
 
Bonn, den 17. August 1870, (L.S.), Königliches Ober-Bergamt
  

Version vom 29. Januar 2020, 15:01 Uhr

Grube Grünewald
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Steckbrief
Mutung: 02.05.1870
Erste Verleihung: 17.08.1870
Abbau: Eisen (Fe)
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Auszug aus der Verlehungsurkunde der Grube Grünewald

866. Unter Verweisung auf die §§ 35 und 36 des Berggesetzes vom 24. Juni 1865 bringen wir hierdurch die Verleihungsurkunde für das Bergwerk Grünewald bei Emmerzhausen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, dass der Situationsriss gemäß § 37 jenes Gesetzes bei dem Königlichen Revierbeamten, Bergmeister Schmidt zu Betzdorf zur Einsicht offen liegt.

Bonn, den 17. August 1870
Königliches Ober-Bergamt

Im Namen des Königs
Auf Grund der Muthung vom 2. Mai 1870 wird dem Kaufmann Bernhard Müller zu Köln unter dem Namen Grünewald das Bergwerkseigenthum in dem in den Gemeinden Emmerzhausen und Wahlbach im Kreise Altenkirchen und Siegen, Regierungsbezirk Koblenz und Arnsberg und Oberbergamtsbezirk Bonn belegenen Felde, welches einen Flächeninhalt von 25.000 Quadratlachtern hat und dessen Grenzen auf dem am heutigen Tage beglaubigten Situationsrisse mit den Buchstaben a, b, c, d bezeichnet sind, zur Gewinnung der im Felde vorkommenden Eisenerze nach dem Berggesetze vom 24. Juni 1865 hierdurch verliehen.

Urkundlich ausgefertigt
Bonn, den 17. August 1870, (L.S.), Königliches Ober-Bergamt


Verfasser: Marc Rosenkranz

Stollen der Grube Grünebach im Juli 2016(Foto: Marc Rosenkranz)