Hombachsmühle (Neustadt/Wied): Unterschied zwischen den Versionen

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Aus einem Kaufvertrag aus dem Jahr 1809 geht hervor, dass die Bewohner der Dörfer Fernthal, Manroth, Bertenau sowie der Höfe Schützeichel, Funkenhausen, Grübel und des Commendeeigentums in Altenhütte, Mettelshof und Steinshof aufgrund der vom Fürsten Carl Ludwig zu Wied verliehenen Zwangsmahlgrechtigkeit an die Hobachsmühle gebunden waren.<br>
 
Aus einem Kaufvertrag aus dem Jahr 1809 geht hervor, dass die Bewohner der Dörfer Fernthal, Manroth, Bertenau sowie der Höfe Schützeichel, Funkenhausen, Grübel und des Commendeeigentums in Altenhütte, Mettelshof und Steinshof aufgrund der vom Fürsten Carl Ludwig zu Wied verliehenen Zwangsmahlgrechtigkeit an die Hobachsmühle gebunden waren.<br>
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==Die Aufhebung des Mühlenbanns durch den Preuischen Staat==
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Im Oktober 1845 führte der Preußische Staat eine neue Gewerbeordnung ein. Hierdurch
  
==Dei letzten Betriebsjahre==
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Zuletzt besaß die Mühle noch einen Mahlgang, der seit den 40er Jahren bei Wassermangel mit einem Elektromotor betrieben werden konnte.<br>
 
Zuletzt besaß die Mühle noch einen Mahlgang, der seit den 40er Jahren bei Wassermangel mit einem Elektromotor betrieben werden konnte.<br>
 
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Version vom 30. Mai 2022, 15:19 Uhr


Hombachsmühle (Neustadt/Wied)
Infopunkt an der
Georoute Im Tal der alten Hütte
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Steckbrief
Gebäude: Private Nutzung
Ersterwähnung: um 1700
Stilllegung: 1948
direkter QR-Code zum Beitrag
www.qltr.de/qrka0043


HINWEIS: In der Kategorie "Hombachsmühle (Neustadt/Wied)" finden Sie weitere Artikel und Literaturhinweise.

Die Anfänge der Mühle

Die genauen Anfänge des Mühlenbetriebes am Oberlauf des damals noch Hombach genannten Wasserlaufs sind nicht bekannt. In den gängigen Verwaltungsunterlagen aus dem 17. Jahrhundert wurde dieser Mühlenstandort nicht erwähnt.
Erst die Kirchenbücher aus dem Jahr 1736 und 1781 verweisen auf die Hombachsmühle, die zu dieser Zeit vom Kirchenzehnt befreit war.

1734 wurde zum ersten Mal in den Kirchenbüchern der Bewohner Johann Dederich Becker als Müller bezeichnet. Es ist davon auszugehen, dass die Hombachsmühle bereits um 1700 existierte. Zu dieser zeit entstanden zahlreiche Mühlen in der Region, z.B. am Brochen-, Mas- und Wallbach.

Die Mühle war eine Bannmühle. Dies bedeutet, dass bestimmte Orte verpflichtet waren, hier ihre Feldfrüchte zu maheln. Dies sollte über fast 150 Jahre bis zur einführung einer neuen Gewerbeordnung 1845 durch die Preußen so bleiben.

Aus einem Kaufvertrag aus dem Jahr 1809 geht hervor, dass die Bewohner der Dörfer Fernthal, Manroth, Bertenau sowie der Höfe Schützeichel, Funkenhausen, Grübel und des Commendeeigentums in Altenhütte, Mettelshof und Steinshof aufgrund der vom Fürsten Carl Ludwig zu Wied verliehenen Zwangsmahlgrechtigkeit an die Hobachsmühle gebunden waren.

Die Aufhebung des Mühlenbanns durch den Preuischen Staat

Im Oktober 1845 führte der Preußische Staat eine neue Gewerbeordnung ein. Hierdurch

Die letzten Betriebsjahre

Zuletzt besaß die Mühle noch einen Mahlgang, der seit den 40er Jahren bei Wassermangel mit einem Elektromotor betrieben werden konnte.

Der Mühlenbetrieb wurde 1948 eingestellt.

Der ICE-Trassenbau beendet die Fischzucht

1982 kauften die heutigen Beitzer die ehemalige Mühle. Das Wohnhaus, das Mühlengebäude und der Stauteich waren noch erhalten. Das Gebäudeenseble wurde zu einem Wohnhaus, nun im ehemaligen Mühlengebäude, und einer Scheune, im alten Wohnhaus, umgebaut. Der Stauteich wurde zunächst für die Fischzucht genutzt.

Ende der 90er Jahre wurde oberhalb des Tales mit dem Bau der ICE-Trasse begonnen. Im Zuge der Baumaßnahmen flossen Schlamm und Ölrückstände in den Altenbütterbach. Zudem fiel dieser aufgrund der massiven Erdbewegungen im Sommer trocken. Die Fischzucht musste aufgegeben werden.

Ein Rechtstreit mit der Deutschen Bahn AG blieb erfolglos.



Verfasser: Christoph Eul
Stand: 6/2022
Verwendete Literatur: Die Hombachsmühle[1]

Literaturverzeichnis

  1. Strauß, H. (2022): Die Hombachsmühle. Heiner Strauß