Hombachsmühle (Neustadt/Wied): Unterschied zwischen den Versionen

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Datei:Hombachsmühle sml mm.jpg|''Die Hombachsmühle im Tal des Altenhütterbachs<small> <br>(Fotograf: mantomedia 2022)
 
Datei:Hombachsmühle sml mm.jpg|''Die Hombachsmühle im Tal des Altenhütterbachs<small> <br>(Fotograf: mantomedia 2022)
Datei:Devonplatz01.jpeg|''Devon-Platz in Krunkel-Epgert<small> <br>(Fotograf: mantomedia 2018)
 
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Aktuelle Version vom 25. Juli 2022, 12:12 Uhr


Hombachsmühle (Neustadt/Wied)
Infopunkt an der
Georoute Im Tal der alten Hütte
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Steckbrief
Gebäude: Private Nutzung
Ersterwähnung: um 1700
Stilllegung: 1948
direkter QR-Code zum Beitrag
www.qltr.de/qrka0043


HINWEIS: In der Kategorie "Hombachsmühle (Neustadt/Wied)" finden Sie weitere Artikel und Literaturhinweise.

Die Anfänge der Mühle

Die genauen Anfänge des Mühlenbetriebs am Oberlauf des damals noch Hombach genannten Wasserlaufs Altenhütterbach sind nicht bekannt. In den gängigen Verwaltungsunterlagen aus dem 17. Jahrhundert wurde dieser Mühlenstandort nicht erwähnt.
Erst die Kirchenbücher aus dem Jahr 1736 und 1781 verweisen auf die Hombachsmühle, die zu dieser Zeit vom Kirchenzehnt befreit war.

1734 wurde zum ersten Mal in den Kirchenbüchern der Bewohner Johann Dederich Becker als Müller verzeichnet. Es ist davon auszugehen, dass die Hombachsmühle bereits um 1700 existierte. Zu dieser Zeit entstanden zahlreiche Mühlen in der Region, z.B. am Brochen-, Mas- und Wallbach.

Die Mühle war eine Bannmühle, was bedeutet, dass bestimmte Orte verpflichtet waren, hier ihre Feldfrüchte zu mahlen. Dies sollte über fast 150 Jahre bis zur Einführung einer neuen Gewerbeordnung von 1845 durch die Preußen so bleiben.

Aus einem Kaufvertrag aus dem Jahr 1809 geht hervor, dass die Bewohner der Dörfer Fernthal, Manroth, Bertenau sowie der Höfe Schützeichel, Funkenhausen, Grübel und des Commendeeigentums in Altenhütte, Mettelshof und Steinshof aufgrund der vom Fürsten Carl Ludwig zu Wied verliehenen Zwangsmahlgrechtigkeit an die Hombachsmühle gebunden waren.

Die Aufhebung des Mühlenbanns durch den Preußischen Staat

Im Oktober 1845 führte der Preußische Staat eine neue Gewerbeordnung ein. Hierdurch entfiel auch der Mahlzwang, also die Verpflichtung in einer bestimmten Mühle seine Frucht mahlen zu lassen. Die Ausfälle sollten vom Preußischen Staat entschädigt werden.

Die Familie Müller, die damals Eigentümer der Hombachsmühle war, reichte den Antrag auf Entschädigung jedoch erst verspätet ein. Bereits 1832 war der Müller Arnold verstorben und die Witwe betrieb seitdem die Mühle mit ihren sieben Kindern.
Der Altenwieder Rentmeister Burgsiel entschied daraufhin, dass nun der Anspruch auf Entschädigung erloschen sei. Die Familie Müller wandte sich in der Folge an das Innenministerium in Berlin, da sie sich vom Rentmeister in Altenwied "arglistig getäuscht und betrogen" fühlte.

Im Folgenden leugnete der Rentmeister, dass die Familie überhaupt die Zwangsmahlgerechtigkeit besessen hätte. Dies konnte die Familie Müller aber über einen Kaufvertrag nachweisen und die Behauptungen ausräumen.
Erneut führte der Rentmeister Zweifel an, da angeblich diese Rechte bereits 1810 erloschen seien und die Familie es versäumt hätte, diese damals zu erneuern. Da der Mahlzwang aber als Erbleihe verliehen worden war, konnten auch diese Annahmen entkräftet werden.

Nun kam es aber zu einem weiteren Streitpunkt. Die Rentei bezweifelte die Bannzugehörigkeit von Borscheid zur Hombachsmühle. Zur Klärung wurde eine Befragung "dreier ehrsamer Bürger" durchgeführt. Diese erklärten, dass das Dorf von jeher zur Mahlmühle zu Burglahr gebannt war, sich jedoch vor vielen Jahren losgekauft hatte und seitdem die Mühlen frei wählen dürften. Eine Urkunde zu den Aussagen konnte jedoch nicht vorgelegt werden.

Die Rentei sagte schließlich der Familie Müller eine Entschädigung zu, bezog aber die Bewohner von Borscheid aufgrund deren Aussagen nicht in die Berechnungen mit ein. Somit belief sich die Entschädigungssumme nur auf etwa 25% des ursprünglich veranschlagten Geldbetrags.

Die Familie Müller verlässt die Hombachsmühle

Nach der Aufhebung des Mühlenbanns durch den Preußischen Staat waren die wirtschaftlichen Aussichten am Standort der Hombachsmühle deutlich schlechter geworden. Die Einwohner der umliegenden Orte nutzten nun weniger weit entfernte Mühlen, z.B. bei Neschen.
Die Familie Müller entschied sich daher, das Anwesen zu verkaufen und auf der Altenhütte, nur etwa eineinhalb Kilometerr talabwärts eine neue Mühle zu errichten.

Die letzten Betriebsjahre

Nach dem Verkauf durch die Familie Müller blieb die Hombachsmühle unter verschiedenen Eigentümern noch weiter als Mühle in Betrieb.
Zuletzt besaß sie noch einen Mahlgang, der seit den 1940er Jahren bei Wassermangel mit einem Elektromotor betrieben werden konnte.

Der Mühlenbetrieb wurde 1948 eingestellt.

Der ICE-Trassenbau beendet die Fischzucht

1982 kauften die heutigen Beitzer die ehemalige Mühle. Das Wohnhaus, das Mühlengebäude und der Stauteich waren noch erhalten. Das Gebäudeensemble wurde zu einem Wohnhaus (nun im ehemaligen Mühlengebäude) und einer Scheune (im alten Wohnhaus) umgebaut. Der Stauteich wurde zunächst für die Fischzucht genutzt.

Ende der 1990er Jahre wurde oberhalb des Tales mit dem Bau der ICE-Trasse begonnen. Im Zuge der Baumaßnahmen flossen Schlamm und Ölrückstände in den Altenhütterbach. Zudem fiel dieser aufgrund der massiven Erdbewegungen im Sommer trocken. Die Fischzucht musste aufgegeben werden.

Ein Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn AG blieb erfolglos.

Fotos zur Hombachsmühle




Verfasser: Christoph Eul
Stand: 6/2022
Verwendete Literatur: Die Hombachsmühle[1]

Literaturverzeichnis

  1. Strauß, H. (2022): Die Hombachsmühle. Heiner Strauß