Ottostollen (Niedersteinebach): Unterschied zwischen den Versionen

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In den Jahren 1887 bis 1891 tätigte die Firma Krupp Investitionen zum Aufsuchen neuer Erzvorräte in den benachbarten Grubenfeldern Louise und Nöchelchen: <br>
 
In den Jahren 1887 bis 1891 tätigte die Firma Krupp Investitionen zum Aufsuchen neuer Erzvorräte in den benachbarten Grubenfeldern Louise und Nöchelchen: <br>
Aus der Talsohle bei Luchert und Niedersteinebach wird genau unter der gemeinsamen Grubenfeldgrenze der [[Ottostollen (Güllesheim)|Ottostollen]] in Richtung des Gabeler Kopfes vorgetrieben. Dafür investiert Die Firma Krupp in den Jahren 1887 bis 1891 allein 17739,82 Reichsmark. Je ein Flügelort wird, vom Endpunkt des Ottostollens ausgehend, in die beiden Grubenfelder angesetzt. Die Arbeiten werden bis 1899 fortgesetzt, haben aber kein Auffinden nennenswerter Erzvorräte zum Ergebnis. **)<br>
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Aus der Talsohle bei Luchert und Niedersteinebach wird genau unter der gemeinsamen Grubenfeldgrenze der [[Ottostollen (Güllesheim)|Ottostollen]] in Richtung des Gabeler Kopfes vorgetrieben. Dafür investiert Die Firma Krupp in den Jahren 1887 bis 1891 allein 17.739,82 Reichsmark.<br>
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Je ein Flügelort wird, vom Endpunkt des Ottostollens ausgehend, in die beiden Grubenfelder angesetzt. Die Arbeiten werden bis 1899 fortgesetzt, haben aber kein Auffinden nennenswerter Erzvorräte zum Ergebnis. **)<br>
 
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Version vom 31. Dezember 2019, 16:37 Uhr

Ottostollen
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Steckbrief
Erste Verleihung: 1887
Stilllegung: 1899
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In den Jahren 1887 bis 1891 tätigte die Firma Krupp Investitionen zum Aufsuchen neuer Erzvorräte in den benachbarten Grubenfeldern Louise und Nöchelchen:
Aus der Talsohle bei Luchert und Niedersteinebach wird genau unter der gemeinsamen Grubenfeldgrenze der Ottostollen in Richtung des Gabeler Kopfes vorgetrieben. Dafür investiert Die Firma Krupp in den Jahren 1887 bis 1891 allein 17.739,82 Reichsmark.

Je ein Flügelort wird, vom Endpunkt des Ottostollens ausgehend, in die beiden Grubenfelder angesetzt. Die Arbeiten werden bis 1899 fortgesetzt, haben aber kein Auffinden nennenswerter Erzvorräte zum Ergebnis. **)